Weiterbildung CZV

Wer mit Motor­wagen der Kategorie D oder der Unter­kategorie D1 Personentran­sporte durch­führen will, benötigt den Fähigkeits­ausweis (CZV) für den Personen­transport.

Der Fähigkeits­ausweis für den Personen­transport wird Personen erteilt, die den Führer­ausweis der Kategorie D oder der Unter­kategorie D1 besitzen und die Theorie­prüfung und die praktische Prüfung nach den Artikeln 10–15 be­standen haben.

  • Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig.
  • Er wird um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber oder die Inhaberin den Besuch der Weiterbildung nach­weist.
  • Wer die Gültigkeits­dauer des Fähigkeits­ausweises für den Personen­transport verlängern lassen will, muss innerhalb von fünf Jahren vor Ablauf der Gültigkeits­dauer die vor­geschriebene Weiter­bildung absolvieren.
  • Die Weiter­bildung muss an einer anerkannten Weiter­bildungs­stätte besucht werden.


Die Kurse werden an vor­definierten Tagen am Haupt­sitz der BLT durch­geführt. Die Mindest­anzahl zur Durch­führung eines CZV-Kurses ist auf 10 Teil­nehmende fest­gelegt. Maximal können an ei­nem Kurs­tag bis zu 16 Teil­nehmende ge­schult werden.