Fahrschule Kat. D

Die BLT bietet eine fundierte Aus­bil­dung für den Führerausweis Kategorie D – mit modernen Fahr­zeugen, er­fahren­en Fahr­lehr­personen und der Möglich­keit zur CZV-Weiter­bildung an einem anerkannten Aus­bildungs­ort.

Kompetent zum FĂĽhrerausweis der Kategorie D

Der Beruf als Chauffeuse oder Chauffeur der Kategorie D ist vielseitig, anspruchsvoll und kun­den­orientiert. In der Fahr­schule der BLT werden alle nötigen Kenntnisse und Fähig­keiten ver­mittelt, um sicher und kompetent im Linien- oder Reise­verkehr unter­wegs zu sein.

Die Aus­bildung um­fasst sowohl praktische Fahr­stunden auf einem modernen Reise­car als auch theoretischen Unter­richt in zeitgemäss aus­ge­statteten Schulungs­räumen. Diese sind mit digitalen Lern­mitteln ein­ge­richtet und bieten eine an­ge­nehme Lern­umgebung.

Als anerkannte Weiterbildungsstätte der asa (Vereinigung der Strassen­verkehrs­ämter) bietet die BLT zudem die gesetzlich vor­ge­schriebene CZV-Weiter­bildung an. Diese ist notwendig, um den Fähigkeits­ausweis für den ge­werb­lichen Personen­trans­port zu erhalten.

In allen Kurs­räumen stehen Wasser­spender sowie kosten­loser Kaffee und Tee zur Ver­fügung.

Anforderungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • FĂĽhrerausweis der Kategorie B (min. 2 Jahre) oder C (min. 3 Monate)
  • Bestandene verkehrsmedizinische Untersuchung, inkl. Sehtest
  • Lernfahrausweis Kategorie D, dieser ist 24 Monate gĂĽltig

Kontakt

Kevin Kaufmann
kevin.kaufmann[at]blt.ch

Fahrausbildung Kategorie D

Preise

Fahrlektionen Kategorie D:
CHF 195/h

CZV-Kurs (Ganztageskurs inkl. Mittagessen):
CHF 250

Preise in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt.

 

Gesetzliche Mindestausbildung

Mit FĂĽhrerausweis Kategorie B, C1 und/oder D1:
52 Fahrlektionen Ă  mindestens 45 Minuten

Mit FĂĽhrerausweis Kategorie C ohne Fahrpraxis:
24 Fahrlektionen Ă  mindestens 45 Minuten

Mit FĂĽhrerausweis Kategorie C mit Fahrpraxis*:
Keine Mindestfahrlektionen

*ein Jahr dokumentierte Fahrpraxis mit Kategorie C Fahrzeugen oder Trolleybussen.

Die gesetzlichen Mindestanforderungen für Fahrlektionen stellen verbindliche Rahmenvorgaben dar. Der tatsächliche Umfang der benötigten Lektionen bis zur Prüfungsreife ist individuell und hängt vom persönlichen Ausbildungsverlauf ab.