Das Bauprojekt im Überblick

Was verändert sich mit den Bau­arbeiten auf dem Strecken­abschnitt Surbaum bis Frei­lager? Das Video liefert kurz und bündig die Antworten.

Die Haltes­tellen Heiligholz und Garten­stadt wer­den Richtung Basel-Stadt ver­scho­ben. Die Halte­stellen Gar­ten­stadt und Loog­strasse wer­den zu­sammen­ge­legt. Die bis­herige Halte­stelle Loog­strasse wird auf­ge­ho­ben. Die Ver­kehrs­knoten Garten­stadt und Bottminger­strasse-Emil Frey Strasse er­hal­ten eine neue Ver­kehrs- und Strassen­führung.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns unter:
linie11[at]blt.ch

Infopoint
Am Mittwoch, 3. Juni 2026 stehen im Pavillon Restaurant Gartenstadt von 15-19 Uhr Fachspezialisten für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Mehr im Flyer

FAQ zum Bauprojekt

Warum wird in Etappen gebaut und nicht während einer Totalsperrung?

Die Gründe für das etappenweise Vorgehen sind auf die gestaffelten Projekt­eingaben und Be­willigungs­ver­fahren der ein­zelnen Teil­pro­jek­te sowie auf die en­gen Platz­ver­hält­nis­se mit Tram-, Bus-, mo­to­ri­sier­tem In­di­vi­dual- und Lang­sam­ver­kehr zu­rück­zu­führen. Die Etap­pie­rung bietet mehr Flexi­bili­tät für die Bau­­instal­lation­en und er­mög­licht die tempo­räre Lager­ung von Ma­terial nahe der Bau­stelle sowie die Platzier­ung von Ar­beits­containern und Bau­maschinen.

Bei der Festlegung der Bau­etappen ist die BLT Basel­land Transport AG be­strebt, jeweils den Sperr­ab­schnitt und den Tram­ersatz­verkehr mög­lichst kurz zu hal­ten. Dabei ist zu be­rück­sichtigen, dass ein Tram für ein Wen­de­ma­nö­ver auf eine Tram­schlaufe an­ge­wie­sen ist und ent­sprechend nicht an einem be­liebigen Ort auf der Strecke wen­den kann. Bei den Bau­mass­nah­men 2023 fuhren die Trams bis zur Tram­schlaufe Reinach Süd und die Tram­ersatz­busse weiter bis nach Aesch. Im Jahr 2024 fahren die Trams bis zur Schlaufe Reinach Sur­baum und die Tram­ersatz­busse wei­ter bis nach Aesch. Auf diese Weise wird der reguläre Tram­betrieb mög­lichst weit auf­recht­erhalten und nur der un­mittelbare Bau­bereich durch einen Bus­betrieb er­setzt. Während der dritten Bau­etappe im Jahr 2026 ist dies nicht möglich, da der un­mittel­bare Be­reich der Tram­schlaufe Surbaum bis zur Halte­stelle Reinacherhof er­neuert wird.

Die Instand­setzung von Infra­strukturen ist ein komplexer Vor­gang mit vielen Be­teiligten. Die BLT ist be­strebt, in einer Sperre möglichst viele  Bau­mass­nahmen zu bün­deln und den Unter­bruch möglichst effizient zu nutzen. Beispiels­weise werden wäh­rend der Tram­sperre 2024 in Reinach, zusätz­lich zur kompletten Er­neuerung des Gleis­ab­schnitts Habs­hag­strasse bis Gar­ten­strasse, die Schienen­fugen und der Deckbelag im Reinacher Orts­zentrum erneuert, die Halte­stellen Vogesen­strasse und Reinach Süd be­hinderten­kon­form um­gebaut und die Fahr­leitung der Wende­schlaufe Reinach Süd er­neuert.

Die Etappierung und Bündelung der Bau­mass­nahmen er­folgen auch im Hin­blick auf ver­träg­li­che Ein­heiten für die ver­schiedenen Stake­holder. Die er­forderlichen Ressourcen bei der BLT, bei den Planern und Bau­unter­nehmen sind be­grenzt. Die drei Bau­etappen in ein Gross­projekt von einer Strecken­länge von 8.5 Kilometern zusammen­zufassen, wäre weder sinnvoll noch realisierbar.

Kann in der dritten Bauphase eine Insellösung (Trambetrieb Aesch - Reinach Surbaum) realisiert werden?

Nein, eine Insel­lösung ist nicht mach­bar und birgt zu grosse Risiken. Bei einem Fahr­zeug­defekt würde die Strecke blockiert, und es müsste kurz­fristig ein Ersatz­verkehr mit Bussen organisiert werden. Dafür sind aber sowohl Busse als auch Fahr­personal in grosser An­zahl nur mit langer Planung ver­fügbar. Auf­grund kurz­fristiger Ereignisse im Insel­be­trieb müsste im un­günstigsten Fall der Betrieb ein­ge­stellt werden. Zudem müssten Fahr­gäste zweimal um­steigen, was nicht kunden­freundlich wäre.

Warum müssen die Arbeiten gerade jetzt durchgeführt werden?

Die Gleis­ab­schnitte und die Fahr­leitungs­anlage stammen aus den 70er und 80er Jahren und ha­ben ihre Le­bens­dauer erreicht. Die Sa­nie­rung dieses Strecken­ab­schnitts ist not­wen­dig, um einen sicheren und zu­ver­lässigen öf­fent­li­chen Ver­kehr zu ge­währ­leisten. Zudem wer­den die Tram­halte­stellen an das Bundes­ge­setz über die Be­seiti­gung von Be­nach­teiligungen (Be­hin­der­ten­gleich­stellungs­gesetz, BehiG) an­ge­passt.

Was ist BehiG?

Für Menschen mit einer Behin­derung be­deutet Mo­bi­li­tät im Alltag Un­ab­hän­gig­keit und mehr Le­bens­qualität. Das Bun­des­gesetz über die Be­seitigung von Be­nach­teiligung­en von Men­schen mit Be­hin­de­run­gen (Be­hinder­ten­gleich­stellungs­gesetz, BehiG) legt fest, wie der öf­fent­li­che Ver­kehr zu ge­stalten ist, damit er den Be­dürf­nis­sen der Men­schen mit Be­hin­de­run­gen ent­spricht. Die Um­setz­ung der not­wen­digen Mass­nahmen nimmt die BLT ernst.

Weshalb wird die Beleuchtung an den Tramhaltestellen angepasst?

Die Halte­stellen sind mit einer bedarfs­ge­rech­ten Be­leuch­tung aus­gerüstet. Be­fin­det sich keine Person auf der Halte­stelle, wird die Leis­tung auto­matisch auf ein absolutes Mini­mum von fünf Prozent ge­dimmt, wodurch Energie ein­ge­spart wird. Sobald sich eine Person oder das Tram der Halte­stelle nähert, wird die Be­leuch­tung mittels Be­wegungs­sen­so­ren erhöht. Ent­fernen sich die Per­son und das Tram von der Halte­stelle, wird die Be­leuch­tung auto­matisch auf das Mini­mum gedimmt. 

Mit der ge­dimmten Be­leuch­tung können En­er­gie ein­ge­spart und die Licht­ver­schmutz­ung redu­ziert werden. Mit mög­lichst ge­rin­gen Licht­emissionen kann die BLT aktiv zu einer Ver­besserung der Viel­falt an nacht­aktiven In­sekten und Fal­tern beitragen.