Das Bauprojekt im Überblick

Was verändert sich mit den Bau­arbeiten auf dem Strecken­abschnitt Surbaum bis Frei­lager? Das Video liefert kurz und bündig die Antworten.

Die Haltes­tellen Heiligholz und Garten­stadt wer­den Richtung Basel-Stadt ver­scho­ben. Die Halte­stellen Gar­ten­strasse und Loog­strasse wer­den zu­sammen­ge­legt. Die bis­herige Halte­stelle Loog­strasse wird auf­ge­ho­ben. Die Ver­kehrs­knoten Garten­stadt und Bottminger­strasse-Emil Frey Strasse er­hal­ten eine neue Ver­kehrs- und Strassen­führung.

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linie11[at]blt.ch

FAQ zum Bauprojekt

Warum wird in Etappen gebaut und nicht während einer Totalsperrung?

Die Gründe für das etappenweise Vorgehen sind auf die gestaffelten Projekt­eingaben und Be­willigungs­ver­fahren der ein­zelnen Teil­pro­jek­te sowie auf die en­gen Platz­ver­hält­nis­se mit Tram-, Bus-, mo­to­ri­sier­tem In­di­vi­dual- und Lang­sam­ver­kehr zu­rück­zu­führen. Die Etap­pie­rung bietet mehr Flexi­bili­tät für die Bau­­instal­lation­en und er­mög­licht die tempo­räre Lager­ung von Ma­terial nahe der Bau­stelle sowie die Platzier­ung von Ar­beits­containern und Bau­maschinen.

Bei der Festlegung der Bau­etappen ist die BLT Basel­land Transport AG be­strebt, jeweils den Sperr­ab­schnitt und den Tram­ersatz­verkehr mög­lichst kurz zu hal­ten. Dabei ist zu be­rück­sichtigen, dass ein Tram für ein Wen­de­ma­nö­ver auf eine Tram­schlaufe an­ge­wie­sen ist und ent­sprechend nicht an einem be­liebigen Ort auf der Strecke wen­den kann. Bei den Bau­mass­nah­men 2023 fuhren die Trams bis zur Tram­schlaufe Reinach Süd und die Tram­ersatz­busse weiter bis nach Aesch. Im Jahr 2024 fahren die Trams bis zur Schlaufe Reinach Sur­baum und die Tram­ersatz­busse wei­ter bis nach Aesch. Auf diese Weise wird der reguläre Tram­betrieb mög­lichst weit auf­recht­erhalten und nur der un­mittelbare Bau­bereich durch einen Bus­betrieb er­setzt. Während der dritten Bau­etappe im Jahr 2026 ist dies nicht möglich, da der un­mittel­bare Be­reich der Tram­schlaufe Surbaum bis zur Halte­stelle Reinacherhof er­neuert wird.

Die Instand­setzung von Infra­strukturen ist ein komplexer Vor­gang mit vielen Be­teiligten. Die BLT ist be­strebt, in einer Sperre möglichst viele  Bau­mass­nahmen zu bün­deln und den Unter­bruch möglichst effizient zu nutzen. Beispiels­weise werden wäh­rend der Tram­sperre 2024 in Reinach, zusätz­lich zur kompletten Er­neuerung des Gleis­ab­schnitts Habs­hag­strasse bis Gar­ten­strasse, die Schienen­fugen und der Deckbelag im Reinacher Orts­zentrum erneuert, die Halte­stellen Vogesen­strasse und Reinach Süd be­hinderten­kon­form um­gebaut und die Fahr­leitung der Wende­schlaufe Reinach Süd er­neuert.

Die Etappierung und Bündelung der Bau­mass­nahmen er­folgen auch im Hin­blick auf ver­träg­li­che Ein­heiten für die ver­schiedenen Stake­holder. Die er­forderlichen Ressourcen bei der BLT, bei den Planern und Bau­unter­nehmen sind be­grenzt. Die drei Bau­etappen in ein Gross­projekt von einer Strecken­länge von 8.5 Kilometern zusammen­zufassen, wäre weder sinnvoll noch realisierbar.

Kann in der dritten Bauphase eine Insellösung (Trambetrieb Aesch - Reinach Surbaum) realisiert werden?

Nein, eine Insel­lösung ist nicht mach­bar und birgt zu grosse Risiken. Bei einem Fahr­zeug­defekt würde die Strecke blockiert, und es müsste kurz­fristig ein Ersatz­verkehr mit Bussen organisiert werden. Dafür sind aber sowohl Busse als auch Fahr­personal in grosser An­zahl nur mit langer Planung ver­fügbar. Auf­grund kurz­fristiger Ereignisse im Insel­be­trieb müsste im un­günstigsten Fall der Betrieb ein­ge­stellt werden. Zudem müssten Fahr­gäste zweimal um­steigen, was nicht kunden­freundlich wäre.

Warum müssen die Arbeiten gerade jetzt durchgeführt werden?

Die Gleis­ab­schnitte und die Fahr­leitungs­anlage stammen aus den 70er und 80er Jahren und ha­ben ihre Le­bens­dauer erreicht. Die Sa­nie­rung dieses Strecken­ab­schnitts ist not­wen­dig, um einen sicheren und zu­ver­lässigen öf­fent­li­chen Ver­kehr zu ge­währ­leisten. Zudem wer­den die Tram­halte­stellen an das Bundes­ge­setz über die Be­seiti­gung von Be­nach­teiligungen (Be­hin­der­ten­gleich­stellungs­gesetz, BehiG) an­ge­passt.

Was ist BehiG?

Für Menschen mit einer Behin­derung be­deutet Mo­bi­li­tät im Alltag Un­ab­hän­gig­keit und mehr Le­bens­qualität. Das Bun­des­gesetz über die Be­seitigung von Be­nach­teiligung­en von Men­schen mit Be­hin­de­run­gen (Be­hinder­ten­gleich­stellungs­gesetz, BehiG) legt fest, wie der öf­fent­li­che Ver­kehr zu ge­stalten ist, damit er den Be­dürf­nis­sen der Men­schen mit Be­hin­de­run­gen ent­spricht. Die Um­setz­ung der not­wen­digen Mass­nahmen nimmt die BLT ernst.

Weshalb wird die Beleuchtung an den Tramhaltestellen angepasst?

Die Halte­stellen sind mit einer bedarfs­ge­rech­ten Be­leuch­tung aus­gerüstet. Be­fin­det sich keine Person auf der Halte­stelle, wird die Leis­tung auto­matisch auf ein absolutes Mini­mum von fünf Prozent ge­dimmt, wodurch Energie ein­ge­spart wird. Sobald sich eine Person oder das Tram der Halte­stelle nähert, wird die Be­leuch­tung mittels Be­wegungs­sen­so­ren erhöht. Ent­fernen sich die Per­son und das Tram von der Halte­stelle, wird die Be­leuch­tung auto­matisch auf das Mini­mum gedimmt. 

Mit der ge­dimmten Be­leuch­tung können En­er­gie ein­ge­spart und die Licht­ver­schmutz­ung redu­ziert werden. Mit mög­lichst ge­rin­gen Licht­emissionen kann die BLT aktiv zu einer Ver­besserung der Viel­falt an nacht­aktiven In­sekten und Fal­tern beitragen.